Viele Paare möchten an einem geeigneten Tag zum Zivilamt gehen, um ihre Eheschließung anzumelden. Sommeranfang bedeutet Sommeranfang und Frühlingsende. Können wir also am Sommeranfang eine Heiratsurkunde beantragen? Wann öffnet das Büro für zivile Angelegenheiten? Schauen wir uns die folgenden Inhalte im Shui Mo Network an!Kann ich mich am Sommeranfang für eine Heiratsurkunde anmelden?Mittwoch, 5. Mai 2021(24. März des Xinchou-Jahres (Jahr des Ochsen), 37 Tage vor Sommerbeginn 2021) 【Heutiger Lao Huang-Kalender】 Treffen Sie Freunde und Familie, um die Börse zu eröffnen und mit dem Pflanzen zu beginnen Ein Haus bauen, eine Toilette öffnen, die Toten begraben und die Toten auferwecken Medizinische Behandlung suchen, Gebäude bauen, Vieh züchten, Krankheiten heilen, Öfen bauen, Wasser freigeben Grundsteinlegung, Teichöffnung, Weihung des Geländes, Errichtung des Denkmals, Spatenstich und Balkenverlegung Vertikale Säulenbefestigung [Heutige Tabus im Almanach] Heirat, Umzug, Migration, Feuer Laut altem Almanach können Sie sich an diesem Tag zur Eheschließung anmelden! Wann öffnet das Büro für zivile Angelegenheiten?Außer an gesetzlichen Feiertagen sind die Arbeitszeiten der Zivilbehörden an verschiedenen Orten in der Regel von Montag bis Freitag von 9:00 bis 11:30 Uhr vormittags und von 14:00 bis 17:30 Uhr nachmittags.In einigen Provinzen und Städten sind die Arbeitszeiten zwischen Winter- und Sommerzeit unterschiedlich. Normalerweise sind die Arbeitszeiten im Winter eine halbe Stunde früher. " Verfahren zur Erlangung einer Heiratsurkunde beim Zivilamt 1. Erforderliche Unterlagen Die Melderegister beider Parteien (die Frau darf nur das Deckblatt und die persönliche Seite mitbringen), die Personalausweise beider Parteien, zwei Kopien der Melderegister und Personalausweise beider Parteien und drei Fotos der Heiratsurkunde. 2. Verfahren zur Erlangung einer Heiratsurkunde 1. Sowohl Männer als auch Frauen, die ihre Ehe registrieren lassen möchten, müssen sich mit den erforderlichen Dokumenten zur Eheregistrierungsstelle des Zivilamts auf Bezirks- oder Kreisebene (oder der Volksregierung der Stadt) begeben, in dem einer von ihnen seinen ständigen Wohnsitz hat. 2. Zur Antragstellung gehen beide Ehepartner persönlich zum Standesamt und füllen jeweils eine „Erklärung zur Beantragung der Eheschließung“ aus. 3. Beide Parteien müssen die Spalte „Erklärender“ der „Erklärung zur Eheschließung“ persönlich vor dem Standesbeamten unterschreiben oder ihre Fingerabdrücke hinterlassen. 4. Die Eheregistrierungsbehörde prüft die von beiden Parteien eingereichten Urkunden und Erklärungen und genehmigt die Registrierung, wenn sie die Voraussetzungen für die Eheregistrierung erfüllen. |
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