Einleitung: Der Nationalfeiertag ist einer der wichtigsten Feiertage. Gilt der Nationalfeiertag also für den Mondkalender oder den Sonnenkalender? Ist es in Ordnung, die Heiratsurkunde am Nationalfeiertag am 1. Oktober 2020 zu erhalten? Der Herbst ist die Jahreszeit der Ernte. Wenn der achte Monat des Mondkalenders beginnt, wird die Herbststimmung allmählich stärker. In dieser schönen Jahreszeit begleitet Sie Shuimoxiansheng.com durch jeden Tag des achten Mondmonats 2020.Basiert der Nationalfeiertag auf dem Mondkalender oder dem Sonnenkalender?Der Nationalfeiertag ist ein Feiertag im Sonnenkalender. Der Nationalfeiertag unseres Landes findet jedes Jahr am 1. Oktober im Mondkalender statt. Der Nationalfeiertag im Jahr 2020 ist der 1. Oktober (15. August im Mondkalender), also ein Donnerstag.Der 1. Oktober ist Chinas Nationalfeiertag. Unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas errang das chinesische Volk nacheinander den großen Sieg der Volksrevolution. Am 1. Oktober 1949 fand auf dem Platz des Himmlischen Friedens in der Hauptstadt Peking die Gründungszeremonie der Volksrepublik China statt. Unter lautem Applaus verkündete der Vorsitzende der Zentralen Volksregierung, Mao Zedong, feierlich die Gründung der Volksrepublik China und hisste persönlich die erste rote Fünf-Sterne-Fahne. Dreihunderttausend Soldaten und Zivilisten versammelten sich auf dem Platz des Himmlischen Friedens zu einer großen Truppenparade und einer Siegesparade. Mit der Gründung des Neuen China wurden die Unabhängigkeit und Befreiung der chinesischen Nation verwirklicht und eine neue Ära in der chinesischen Geschichte eingeleitet. Im September 1949 beschloss die erste Plenarsitzung der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes, dass der 1. Oktober jeden Jahres Chinas Nationalfeiertag sein sollte. Ist es OK, die Urkunde am Nationalfeiertag, 1. Oktober 2020, abzuholen?Mondkalender: 15. August 2020 Gregorianischer Kalender: 1. Oktober 2020, Donnerstag, Waage [Glücksbringende Tage für heute laut Almanach] Heiratsanträge annehmen, heiraten, um Spenden bitten, einen Schwiegersohn akzeptieren, ein Haus bauen, um Segen beten, den Markt eröffnen, Geld annehmen, in die Schule gehen, Opfer darbringen, Kleidung herstellen, für Nachkommen beten, für Reichtum beten und eine Haarnadel tragen [Glücksbringende Tage für heute laut Almanach] Umziehen, Haus einrichten, Räuchern, Reden halten, Balken legen, Säulen verlegen, Betten aufstellen, bauen, den ersten Spatenstich setzen, reisen, zum Arzt gehen, medizinische Behandlung suchen Da das Heiraten laut Almanach auf einen glücksbringenden Tag fällt, ist der Nationalfeiertag ein glücksbringender Tag für die Ausstellung einer Heiratsurkunde. Da das Büro für zivile Angelegenheiten an diesem Tag jedoch auch geschlossen ist, können Sie am 1. Oktober, dem Nationalfeiertag 2020, keine Heiratsurkunde erhalten.Was muss ich bei der Anmeldung und Ausstellung der Heiratsurkunde beachten?1. Voraussetzungen für die Eheschließung1. Die Heiratswilligkeit beider Geschlechter (autonome Entscheidung) ist Voraussetzung. 2. Das heiratsalter für Männer beträgt 22 Jahre oder mehr. Weiblich, 20 Jahre oder älter. 3. Beide Parteien haben keinen Ehepartner (ledig, geschieden oder verwitwet). 4. Die beiden Parteien sind innerhalb von drei Generationen weder in direkter noch in Seitenlinie blutsverwandt (selbstverständlich). 2. Für die Eheschließung einzureichende Unterlagen 1. Ihr Daueraufenthaltsregister und Ihr Aufenthaltsausweis (entweder der ersten oder zweiten Generation). 2. Ich habe keinen Ehepartner. 3. Der Betroffene hat drei aktuelle, 5 cm große, halblange Farbfotos ohne Kopf vorzulegen (die Fotos können vor Ort aufgenommen werden). III. Verfahren zur Eheregistrierung 1. Sowohl Männer als auch Frauen, die ihre Ehe registrieren lassen möchten, müssen sich mit den erforderlichen Dokumenten zur Eheregistrierungsstelle des Zivilamts auf Bezirks- oder Kreisebene (oder der Volksregierung der Stadt) begeben, in dem einer von ihnen seinen ständigen Wohnsitz hat. 2. Zur Antragstellung gehen beide Ehepartner persönlich zum Standesamt und füllen jeweils eine „Erklärung zur Beantragung der Eheschließung“ aus. 3. Beide Parteien müssen die Spalte „Erklärender“ der „Erklärung zur Eheschließung“ persönlich vor dem Standesbeamten unterschreiben oder ihre Fingerabdrücke hinterlassen. 4. Die Eheregistrierungsbehörde prüft die von beiden Parteien eingereichten Urkunden und Erklärungen und genehmigt die Registrierung, wenn sie die Voraussetzungen für die Eheregistrierung erfüllen. Die acht Zeichen sind ein wichtiger Heiratsvermittler in Ihrem Leben. Sie können Ihre Heiratstrends aufdecken und Ihr Eheglück vorhersagen! Um den Verlauf Ihrer persönlichen Ehe zu berechnen, können Sie unten auf die „Prämienberechnung“ klicken, um Ihre Ehe im Voraus vorherzusagen. Ich wünsche Ihnen eine glückliche Ehe! |
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