Ist der 8. März 2020, der Weltfrauentag, ein gutes Datum? Kann ich die Heiratsurkunde bekommen?

Ist der 8. März 2020, der Weltfrauentag, ein gutes Datum? Kann ich die Heiratsurkunde bekommen?
Einleitung: Sie müssen auch einen günstigen Tag wählen, um das Zertifikat zu erhalten. Ist also der 8. März 2020, der Frauentag, ein guter Tag? Kann ich das Zertifikat bekommen? „Im Februar blühen die Blumen“, der zweite Monat des Mondkalenders wird auch Aprikosenmonat genannt. Um den Inhalt des täglichen Almanachs zu prüfen, klicken Sie bitte auf die Sonderfunktion zum Mondkalender im Februar 2020 auf Shuimoxiansheng.com!

Ist der 8. März 2020, der Weltfrauentag, ein gutes Datum? Kann ich die Heiratsurkunde bekommen?

Mondkalender: 15. Februar 2020 Gregorianischer Kalender: 8. März 2020, Sonntag, Fische [ Geeignet ist der heutige Almanach] Heirat, Bau, Spatenstich, Reise, Migration, Ernennung, Heiratsantrag …
Wenn wir die obigen Almanachinhalte kombinieren, können wir sehen, dass die heutige Heirat [das sofortige Erhalten der Heiratsurkunde] gemäß dem Almanach angemessen ist, sodass der 8. März, der Frauentag 2020, im Mondkalender als Datum für das Erhalten der Heiratsurkunde angemessen ist.
Da an diesem Tag jedoch ein Sonntag ist, ist das Büro für zivile Angelegenheiten geschlossen. Daher wird empfohlen, für die Ausstellung des Zertifikats einen anderen günstigen Tag zu wählen!

Was muss ich bei der Anmeldung und Ausstellung der Heiratsurkunde beachten?

1. Voraussetzungen für die Eheschließung
1. Die Heiratswilligkeit beider Geschlechter (autonome Entscheidung) ist Voraussetzung.
2. Das heiratsalter für Männer beträgt 22 Jahre oder mehr. Weiblich, 20 Jahre oder älter.
3. Beide Parteien haben keinen Ehepartner (ledig, geschieden oder verwitwet).
4. Die beiden Parteien sind innerhalb von drei Generationen weder in direkter noch in Seitenlinie blutsverwandt (selbstverständlich).
2. Für die Eheschließung einzureichende Unterlagen
1. Ihr Daueraufenthaltsregister und Ihr Aufenthaltsausweis (entweder der ersten oder zweiten Generation).
2. Ich habe keinen Ehepartner.
3. Der Betroffene hat drei aktuelle, 5 cm große, halblange Farbfotos ohne Kopf vorzulegen (die Fotos können vor Ort aufgenommen werden).
III. Verfahren zur Eheregistrierung
1. Sowohl Männer als auch Frauen, die ihre Ehe registrieren lassen möchten, müssen sich mit den erforderlichen Dokumenten zur Eheregistrierungsstelle des Zivilamts auf Bezirks- oder Kreisebene (oder der Volksregierung der Stadt) begeben, in dem einer von ihnen seinen ständigen Wohnsitz hat.
2. Zur Antragstellung gehen beide Ehepartner persönlich zum Standesamt und füllen jeweils eine „Erklärung zur Beantragung der Eheschließung“ aus.
3. Beide Parteien müssen die Spalte „Erklärender“ der „Erklärung zur Eheschließung“ persönlich vor dem Standesbeamten unterschreiben oder ihre Fingerabdrücke hinterlassen.
4. Die Eheregistrierungsbehörde prüft die von beiden Parteien eingereichten Urkunden und Erklärungen und genehmigt die Registrierung, wenn sie die Voraussetzungen für die Eheregistrierung erfüllen.

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