Ist es eine gute Idee, am 26. des Neujahrsfestes 2020 zu heiraten? Kann ich an diesem Tag die Heiratsurkunde bekommen?

Ist es eine gute Idee, am 26. des Neujahrsfestes 2020 zu heiraten? Kann ich an diesem Tag die Heiratsurkunde bekommen?
Einleitung: Normalerweise wählen die Leute einen günstigen Tag, um eine Heiratsurkunde zu erhalten. Ist es also eine gute Idee, am 26. des Neujahrsfestes 2020 zu heiraten? Kann man an diesem Tag die Heiratsurkunde erhalten? Der zwölfte Monat des Mondkalenders bedeutet, dass wir bald in die kälteste Jahreszeit eintreten. Erfahren Sie mehr darüber im Sonderbeitrag zum zwölften Monat des Mondkalenders 2019 auf Shuimoxiansheng.com.

Ist es eine gute Idee, am 26. des Neujahrsfestes 2020 zu heiraten? Kann ich an diesem Tag die Heiratsurkunde bekommen?

Mondkalenderabfrage 2020 für den 26. Ramadan:
Gregorianischer Kalender:
Montag, 20. Januar 2020 Steinbock
Mondkalender: 26. Dezember 2019: Gott des Jahres → Blauer Drache (Tierkreistag)
Jahr: Jahr des Schweins, Sternzeichen: Schwein, Monat des Ding Chou, Tag des Ren Xu
Zusammenstoß mit dem Drachen (Bingchen) und dem Norden
【Heutiger Lao Huang-Kalender】
Nacai, Heirat, um Segen beten, bauen, Opfer bringen, ein Amt antreten, Nachkommen suchen, den Boden aufheben, Geld annehmen, Säulen und Balken errichten, pflanzen, Vieh annehmen, fangen und in die Schule einschreiben
[Heutige Tabus im Almanach]
Gräber reparieren, begraben, umziehen, sich niederlassen, Lagerhäuser eröffnen, bohren, reisen, den ersten Spatenstich setzen, Geschäfte eröffnen
Aus dem obigen Almanachinhalt können wir ersehen, dass es dem Almanach zufolge angemessen ist, an diesem Tag zu heiraten [d. h. eine Heiratsurkunde zu erhalten]. Daher ist der 26. Tag des Ramadan im Jahr 2020 geeignet, um zu heiraten und eine Heiratsurkunde zu erhalten!
Gleichzeitig ist heute Montag und das Büro für zivile Angelegenheiten ist geöffnet, was für den Erhalt des Zertifikats geeignet ist!
Allerdings steht dieser Tag im Konflikt mit dem Sternzeichen des Drachen, weshalb Menschen mit dem Sternzeichen Drache davon abgeraten wird, heute zu heiraten!

Welche Tabus gibt es bei einer Heirat zu beachten?

1. Die Kleidung der Braut sollte keine Taschen haben, um der Familie ihrer Eltern nicht ihr Vermögen zu entziehen.
2. Drei Tage nach der Hochzeit müssen die Frischvermählten noch am selben Tag vor Sonnenuntergang in das Haus ihres Mannes zurückkehren und dürfen dort nicht übernachten. Wenn es besondere Gründe gibt, die die Braut daran hindern, nach Hause zurückzukehren, sollte das Paar getrennt schlafen, um zu verhindern, dass das Blut der Braut während ihrer Flitterwochen fließt und ihre Familie stört und ihr Unglück bringt.
3. Schwangeren und Trauernden ist es nicht gestattet, das Brautpaar beim Verlassen des Hauses oder beim Durchschreiten der Tür zu beobachten und die Kleidung des Brautpaares oder Gegenstände im Brautgemach nicht zu berühren.
4. Wenn der Bräutigam zum Haus der Braut geht, um die Braut abzuholen, kann es sein, dass die Braut das Haus ihrer Eltern verlässt oder vor Freude weint, weil sie so aufgeregt ist. Das kommt sehr häufig vor und stellt kein Problem dar (es ist sogar eine gute Sache, da das Hinterlassen eines „Wasserkopfes“ der Familie der Braut Glück bringt). Aber Sie dürfen nicht weinen, wenn Sie in die Familie dieses Mannes einheiraten.
5. Die Braut sollte es vermeiden, am Hochzeitstag „alte Schuhe“ zu tragen. Alle Brautschuhe, bestickten Schuhe und Abendschuhe sollten neu sein. Wenn Sie befürchten, dass neue Schuhe hart und unbequem sein könnten, sollten Sie hochwertiges weiches Leder wählen, die Schuhe etwas lockerer tragen und dicke Polster hinzufügen. Auch sollten Sie keine zu hohen Absätze tragen.
6. Sie können Maskottchen oder Glücksbringer tragen. Aber kaufen Sie nicht leichtsinnig.
7. Die Braut sollte darauf achten, nicht auf die Schuhe des Bräutigams zu treten, da dies für ihren Mann als peinlich empfunden würde.
8. Wenn die Braut das Haus des Bräutigams betritt, sollte sie es vermeiden, auf die Schwelle zu treten und diese überschreiten.

Verfahren zur Registrierung einer Ehe

1. Sowohl Männer als auch Frauen, die ihre Ehe registrieren lassen möchten, müssen sich mit den erforderlichen Dokumenten zur Eheregistrierungsstelle des Zivilamts auf Bezirks- oder Kreisebene (oder der Volksregierung der Stadt) begeben, in dem einer von ihnen seinen ständigen Wohnsitz hat.
2. Zur Antragstellung gehen beide Ehepartner persönlich zum Standesamt und füllen jeweils eine „Erklärung zur Beantragung der Eheschließung“ aus.
3. Beide Parteien müssen die Spalte „Erklärender“ der „Erklärung zur Eheschließung“ persönlich vor dem Standesbeamten unterschreiben oder ihre Fingerabdrücke hinterlassen.
4. Die Eheregistrierungsbehörde prüft die von beiden Parteien eingereichten Urkunden und Erklärungen und genehmigt die Registrierung, wenn sie die Voraussetzungen für die Eheregistrierung erfüllen.

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