Einleitung: Generell müssen wir gemäß den traditionellen Bräuchen unseres Landes auch einen glückverheißenden Tag wählen, um eine Heiratsurkunde zu erhalten. Wird das Büro für Zivilangelegenheiten also am zweiten Februartag 2019 geöffnet sein? Ist es eine gute Idee, am zweiten Februartag eine Heiratsurkunde zu erhalten? Der schöne Frühling ist da, Blumen blühen, Vögel zwitschern und alles erwacht. Überall herrscht Lebensfreude. Mr. Shuimo.com nimmt Sie mit in den zweiten Monat des Mondkalenders 2019!Wird das Büro für zivile Angelegenheiten am zweiten Tag des zweiten Monats im Jahr 2019 geöffnet sein?2. Februar 2019 Drachenaufzucht Zeit: Freitag, 8. März 2019 (2. Februar, Jahr des Schweins, 9 Tage vor der Drachenaufzucht im Mondkalender 2019)Daher wissen wir, dass der 2. Februar 2019 ein Arbeitstag ist und das Büro für Zivilangelegenheiten heute geöffnet ist. Sie können das Zertifikat also heute erhalten. Öffnungszeiten des Büros für Zivilangelegenheiten:Das Standesamt bearbeitet die Eheschließungsanmeldungen an den Werktagen von Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzliche Feiertage).Öffnungszeiten des Büros für zivile Angelegenheiten: in der Regel 9:00–11:30 Uhr und 14:00–17:30 Uhr, Montag bis Freitag. Die Arbeitszeiten sind in den verschiedenen Regionen unterschiedlich. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des örtlichen Zivilamts. Zu anderen Zeiten legt das Büro für zivile Angelegenheiten Feiertage fest: Neujahr, Frühlingsfest, Qingming-Fest, Tag der Arbeit, Drachenbootfest, Mittherbstfest und Nationalfeiertag. Ist es in Ordnung, die Heiratsurkunde am zweiten Tag des zweiten Monats des Mondkalenders abzuholen?Abfrage zum Drachenaufzuchtkalender vom 2. Februar 2019:Mondkalenderjahr 2019, 2. Februar, Xiao (Mondkalender)Freitag, 8. März 2019 (Sonnenkalender) Fische 【Heutiger Lao Huang-Kalender】 [Verwenden Sie es nicht an Tagen, an denen der Tod eine ernste Angelegenheit ist] Um Segen beten, heiraten, bauen, den ersten Spatenstich setzen, reisen, eine Stelle antreten, Geld sammeln, einen Ofen bauen, Opfer bringen, für Nachkommen beten, Säulen entfernen, Balken anheben, pflanzen, Vieh züchten, um Geld beten, medizinische Behandlung suchen, weihen [Heutige Tabus im Almanach] [Verwenden Sie es nicht an Tagen, an denen der Tod eine ernste Angelegenheit ist] Umziehen, in ein neues Haus ziehen, Räucherwerk und Bett installieren, den Boden aufbrechen, begraben, Vieh aufnehmen, eine Haarnadel tragen, ein Haus bauen, einen Markt eröffnen, ein Geschäft gründen, mit dem Bohren beginnen, Geld einnehmen Aus dem obigen Almanachinhalt können wir erkennen, dass der 2. Februar 2019, an dem der Drache seinen Kopf erhebt, zu den „Tagen wichtiger Ereignisse wie Todesfällen gehört, also nutzen Sie ihn nicht“. Daher ist dieser Tag nicht für die Ausstellung einer Heiratsurkunde geeignet! Was muss ich bei der Anmeldung und Ausstellung der Heiratsurkunde beachten?1. Voraussetzungen für die Eheschließung1. Die Heiratswilligkeit beider Geschlechter (autonome Entscheidung) ist Voraussetzung. 2. Heiratsalter: Männer ab 22 Jahren. Weiblich, 20 Jahre oder älter. 3. Beide Parteien haben keinen Ehepartner (ledig, geschieden oder verwitwet). 4. Die beiden Parteien sind innerhalb von drei Generationen weder in direkter noch in Seitenlinie blutsverwandt (selbstverständlich). 2. Für die Eheschließung einzureichende Unterlagen 1. Ihr Daueraufenthaltsregister und Ihr Aufenthaltsausweis (entweder der ersten oder zweiten Generation). 2. Ich habe keinen Ehepartner. 3. Der Betroffene hat drei aktuelle, 5 cm große, halblange Farbfotos ohne Kopf vorzulegen (die Fotos können vor Ort aufgenommen werden). III. Verfahren zur Eheregistrierung 1. Sowohl Männer als auch Frauen, die ihre Ehe registrieren lassen möchten, müssen sich mit den erforderlichen Dokumenten zur Eheregistrierungsstelle des Zivilamts auf Bezirks- oder Kreisebene (oder der Volksregierung der Stadt) begeben, in dem einer von ihnen seinen ständigen Wohnsitz hat. 2. Zur Antragstellung gehen beide Ehepartner persönlich zum Standesamt und füllen jeweils eine „Erklärung zur Beantragung der Eheschließung“ aus. 3. Beide Parteien müssen die Spalte „Erklärender“ der „Erklärung zur Eheschließung“ persönlich vor dem Standesbeamten unterschreiben oder ihre Fingerabdrücke hinterlassen. 4. Die Eheregistrierungsbehörde prüft die von beiden Parteien eingereichten Urkunden und Erklärungen und genehmigt die Registrierung, wenn sie die Voraussetzungen für die Eheregistrierung erfüllen. Die acht Zeichen sind ein wichtiger Heiratsvermittler in Ihrem Leben. Sie können Ihre Heiratstrends aufdecken und Ihr Eheglück vorhersagen! Um die Richtung Ihrer persönlichen Ehe zu berechnen, können Sie unten auf [Prämienberechnung] klicken, um Ihre Ehe im Voraus vorherzusagen. Ich wünsche Ihnen eine glückliche Ehe! |
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