Ist das Büro für Zivilangelegenheiten am Neujahrstag 2019 geöffnet? Kann ich am Neujahrstag 2019 im Büro für Zivilangelegenheiten eine Bescheinigung erhalten?

Ist das Büro für Zivilangelegenheiten am Neujahrstag 2019 geöffnet? Kann ich am Neujahrstag 2019 im Büro für Zivilangelegenheiten eine Bescheinigung erhalten?
Einleitung: Eine Heiratsurkunde zu bekommen ist eine wichtige Angelegenheit, aber es ist nicht immer angebracht, sie beim Zivilamt zu bekommen. Daher wird das Zivilamt am Neujahrstag 2019 geöffnet sein. Ist es möglich, am Neujahrstag 2019 beim Zivilamt eine Heiratsurkunde zu bekommen? Der elfte Monat des Mondkalenders ist jedes Jahr der erste Wintermonat, was die Ankunft des Winters bedeutet. Besuchen Sie die Website von Herrn Shuimo, um mehr über die relevanten Inhalte des elften Monats des Mondkalenders im Jahr 2018 zu erfahren!

Wird das Büro für zivile Angelegenheiten am Neujahrstag 2019 geöffnet sein? Kann ich die Bescheinigung am Neujahrstag 2019 im Büro für zivile Angelegenheiten abholen?

2019 Öffnungszeiten des Büros für Zivilangelegenheiten
Da ich nicht berufstätig bin, ist eine Übergabe der Bescheinigung am Neujahrstag 2019 nicht möglich.
Das Büro für Zivilangelegenheiten bleibt am Neujahrstag 2019 geschlossen. Da alle Regierungsbehörden nationale gesetzliche Feiertage einhalten, bleibt auch das Büro für Zivilangelegenheiten am Neujahrstag geschlossen.

Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass einzelne Regionen Sonderregelungen treffen. Manche Standesämter berücksichtigen, dass manche Wanderarbeiter an Wochentagen nur wenige Feiertage haben und diese für die Anmeldung ihrer Eheschließung nutzen möchten. Daher werden Überstunden während der Feiertage angeordnet. Manche Standesämter hingegen veranlassen keine Überstunden während der Feiertage. Daher ist eine vorherige Rücksprache mit der örtlichen Zivilbehörde erforderlich.
Die Arbeitszeiten der Zivilbehörden sind an verschiedenen Standorten ungefähr gleich, es kann jedoch bis zu einer halben Stunde abweichen. Die Arbeitszeiten und Fahrtzeiten der Heiratsregistrierungsbüros der Zivilbehörden verschiedener Städte, Bezirke und Kreise richten sich strikt nach den Regierungsdokumenten und -bekanntmachungen der Städte, Kreise und Bezirke.
Arbeitstage: Grundsätzlich Montag bis Freitag, wobei Samstag und Sonntag als gesetzliche Feiertage gelten.
Die Arbeitszeiten sind: 8:00-12:00 Uhr vormittags, 14:30-17:30 Uhr nachmittags.
Das Büro für Zivilangelegenheiten ist ein staatliches Unternehmen und wird sich strikt an die vom Staat erlassenen Feiertagsregelungen halten. Es hat außerdem zwei freie Tage, Samstag und Sonntag. Aufgrund seiner besonderen Natur wird das Personal jedoch definitiv so eingeteilt, dass es während der Feiertage im Dienst ist, aber keine Geschäfte abwickelt.

Was muss ich bei der Anmeldung und Ausstellung der Heiratsurkunde beachten?

1. Voraussetzungen für die Eheschließung
1. Die Heiratswilligkeit beider Geschlechter (autonome Entscheidung) ist Voraussetzung.
2. Heiratsalter: Männer ab 22 Jahren. Weiblich, 20 Jahre oder älter.
3. Beide Parteien haben keinen Ehepartner (ledig, geschieden oder verwitwet).
4. Die beiden Parteien sind innerhalb von drei Generationen weder in direkter noch in Seitenlinie blutsverwandt (selbstverständlich).
2. Für die Eheschließung einzureichende Unterlagen
1. Ihr Daueraufenthaltsregister und Ihr Aufenthaltsausweis (entweder der ersten oder zweiten Generation).
2. Ich habe keinen Ehepartner.
3. Der Betroffene hat drei aktuelle, 5 cm große, halblange Farbfotos ohne Kopf vorzulegen (die Fotos können vor Ort aufgenommen werden).
III. Verfahren zur Eheregistrierung
1. Sowohl Männer als auch Frauen, die ihre Ehe registrieren lassen möchten, müssen sich mit den erforderlichen Dokumenten zur Eheregistrierungsstelle des Zivilamts auf Bezirks- oder Kreisebene (oder der Volksregierung der Stadt) begeben, in dem einer von ihnen seinen ständigen Wohnsitz hat.
2. Zur Antragstellung gehen beide Ehepartner persönlich zum Standesamt und füllen jeweils eine „Erklärung zur Beantragung der Eheschließung“ aus.
3. Beide Parteien müssen die Spalte „Erklärender“ der „Erklärung zur Eheschließung“ persönlich vor dem Standesbeamten unterschreiben oder ihre Fingerabdrücke hinterlassen.
4. Die Eheregistrierungsbehörde prüft die von beiden Parteien eingereichten Urkunden und Erklärungen und genehmigt die Registrierung, wenn sie die Voraussetzungen für die Eheregistrierung erfüllen.

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