Ist es eine gute Idee, den Vertrag im Jahr 2018 am 28. September des Mondkalenders zu unterzeichnen?

Ist es eine gute Idee, den Vertrag im Jahr 2018 am 28. September des Mondkalenders zu unterzeichnen?
Ist es eine gute Idee, den Vertrag im Jahr 2018 am 28. September des Mondkalenders zu unterzeichnen? Die nach Süden fliegenden Gänse breiten ihre Flügel aus und schweben in den Himmel, und der geerntete Reis wird im Lagerhaus unter der Sonne gelagert. Der neunte Monat des Mondkalenders ist Erntezeit. Besuchen Sie Mr. Shui Mo, um mehr über den neunten Monat des Mondkalenders im Jahr 2018 zu erfahren!

Mondkalender 2018, 28. September Almanach-Abfrage:

28. September 2018 (Mondkalender)
Gregorianischer Kalender 5. November 2018 Montag Skorpion (Sonnenkalender)
[Der heutige Lao Huang-Kalender ist geeignet] [Verwenden Sie an diesem Tag kein rotes Garn für wichtige Ereignisse]
Heiraten, umziehen, Geld bezahlen, den Markt eröffnen, Rituale durchführen, für Nachkommen beten, nach Reichtum streben, einen Posten antreten, Bauarbeiten durchführen, den ersten Spatenstich vornehmen und das Land regieren [Heute ist im Almanach tabu] [Verwenden Sie es nicht an einem Tag mit roter Seide für wichtige Ereignisse]
Erdarbeiten, Dämme bauen, Wasser ablassen, Balken und Säulen aufstellen, Opfergaben darbringen und beten, Pflanzen pflanzen, Kanäle graben, Betten aufstellen, Betten bauen, Tote begraben, Särge bewegen, mit dem Bohren beginnen, begraben, Lagerhäuser eröffnen, Vieh unterbringen, Eigentum erwerben, Ehen annehmen, Häuser beziehen, verwalten
Aus dem Obigen können wir erkennen, dass heute kein guter Tag ist, um einen Vertrag zu unterzeichnen.

Muss ich den Verwalter informieren, wenn ich Gefahrstoffe in einem Lager lagere?

Muss man erzählen. Artikel 383 Absätze 1 und 2 des Vertragsgesetzes schreibt vor, dass der Lagerhalter bei der Lagerung gefährlicher Güter wie entzündbarer, explosiver, giftiger, ätzender, radioaktiver oder verderblicher Güter die Art der Güter erläutern und relevante Informationen bereitstellen muss. Verstößt der Einlagerer gegen die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes, kann der Verwahrer die Annahme der eingelagerten Waren verweigern oder geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Entstehen von Verlusten zu vermeiden. Die dabei anfallenden Kosten trägt der Einlagerer.

Was sollte der Verwalter tun, wenn der Lagerbestand sich verschlechtert?

Artikel 389 des Vertragsgesetzes besagt, dass der Verwahrer den Lagerinhaber oder den Inhaber des Lagerscheins unverzüglich benachrichtigen muss, wenn er feststellt, dass die im Lager aufbewahrten Waren sich verschlechtern oder anderweitig beschädigt sind. Artikel 390 legt fest, dass der Verwalter den Lagerinhaber oder den Inhaber des Lagerscheins auffordern muss, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wenn er feststellt, dass die im Lager gelagerten Waren sich verschlechtern oder anderweitig beschädigt sind und dadurch die Sicherheit und normale Lagerung anderer gelagerter Waren gefährdet wird. Im Notfall kann der Verwahrer die notwendigen Maßnahmen ergreifen, muss den Hinterleger bzw. Lagerscheininhaber jedoch anschließend unverzüglich über die Situation informieren.

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